Energieausweis

Energieausweis: Pflicht, Arten und Anforderungen

Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie ist es gesetzlich vorgeschrieben,
einen Energieausweis vorzulegen. Dieser informiert über den energetischen Zustand
des Gebäudes und enthält wichtige Details zur Isolierung, Heizsystem und Gebäudeart.


Wann ist kein Energieausweis erforderlich?

Nicht in jedem Fall ist ein Energieausweis notwendig. Ausnahmen bestehen für:

  • Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche

  • Gelegentlich genutzte Gebäude (z. B. Ferienhäuser ohne regelmäßige Heizung oder Kühlung)

  • Spezialgebäude (z. B. Werkhallen, Stallungen, landwirtschaftliche Gebäude)

  • Baudenkmäler (abhängig von den regionalen Vorschriften)


Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Es existieren zwei Arten von Energieausweisen:

  • Bedarfsausweis → basiert auf technischen Berechnungen

  • Verbrauchsausweis → basiert auf realen Verbrauchsdaten

Beide Dokumente enthalten auch Angaben zum CO₂-Ausstoß
sowie Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz.


Bedarfsausweis – Wann ist er erforderlich?

Der Bedarfsausweis erfordert eine detaillierte Untersuchung
durch einen zertifizierten Energieberater. Dabei werden folgende Aspekte berücksichtigt:

  • Bauweise und Dämmung

  • Heiz- und Warmwassersysteme

  • Energetischer Zustand der Gebäudehülle

Da dieser Ausweis auf objektiven Berechnungen basiert, ist er nicht abhängig
vom individuellen Verbrauchsverhalten der Bewohner.

Ein Bedarfsausweis ist zwingend erforderlich, wenn:

  • das Gebäude vor 1977 gebaut wurde und weniger als fünf Wohneinheiten hat

  • es nicht modernisiert wurde (entspricht nicht der Wärmeschutzverordnung von 1977)

  • keine Verbrauchsdaten für die letzten drei Jahre vorhanden sind

Die Kosten für einen Bedarfsausweis liegen in der Regel zwischen 250 und 500 Euro.


Verbrauchsausweis – Wann ist er zulässig?

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem durchschnittlichen Energieverbrauch
der letzten drei Jahre. Dieser kann von Energieversorgern oder Online-Diensten erstellt werden.

Ein Verbrauchsausweis ist zulässig, wenn:

  • das Gebäude nach 1977 errichtet oder energetisch modernisiert wurde

  • es mindestens fünf Wohneinheiten hat

  • zuverlässige Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen

Da der Verbrauchsausweis vom individuellen Heizverhalten abhängt,
ist er weniger objektiv als der Bedarfsausweis.

Die Kosten für einen Verbrauchsausweis betragen meist zwischen 50 und 150 Euro.


Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Nur zertifizierte Energieberater dürfen einen Energieausweis ausstellen.

  • Bedarfsausweis → erfordert eine Vor-Ort-Inspektion

  • Verbrauchsausweis → der Eigentümer kann die Verbrauchsdaten selbst liefern

Falsche oder fehlerhafte Angaben können Bußgelder nach sich ziehen.


Wann ist ein Energieausweis erforderlich?

Ein Energieausweis ist verpflichtend bei:

  • Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie

  • Größeren Sanierungen, die den Energieverbrauch beeinflussen
    (z. B. neue Heizung, Fassadendämmung, Fenstertausch)

  • Neubauten, bei denen der Bauherr den Ausweis nach Fertigstellung vorlegen muss


Wann muss der Energieausweis vorgelegt werden?

  • Spätestens zur Besichtigung muss der Energieausweis Interessenten zur Verfügung stehen.

  • Falls Interessenten ihn früher anfordern, ist er auf Anfrage bereitzustellen.

  • Spätestens bei Vertragsabschluss muss eine Kopie übergeben werden.


Welche Angaben sind in Immobilienanzeigen erforderlich?

In Immobilienanzeigen müssen folgende Werte aus dem Energieausweis angegeben sein:

  • Art des Ausweises (Bedarf oder Verbrauch)

  • Hauptenergieträger der Heizung (z. B. Öl, Gas, Fernwärme)

  • Baujahr des Gebäudes

  • Endenergieverbrauch oder -bedarf (kWh/m²)

  • Energieeffizienzklasse (A+ bis H, falls nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt)

Falsche oder fehlende Angaben können Bußgelder bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen.
Falls der Energieausweis noch nicht vorliegt, muss die Anzeige darauf hinweisen,
dass er spätestens zur Besichtigung bereitgestellt wird.


Welche Daten sind für einen Verbrauchsausweis erforderlich?

Allgemeine Gebäudedaten:

  • Baujahr

  • Heizungsart & alternative Energiequellen (z. B. Solarthermie)

  • Lüftungsmethode (Fensterlüftung, zentrale Lüftung)

Technische Details:

  • Heiztechnik (Brennwertkessel, Wärmepumpe)

  • Fensterbeschaffenheit (Einfachverglasung, Isolierglas)

  • Dämmstatus (Fassade, Dach, Kellerdecke)

Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre:

  • Heizöl-, Gas- oder Stromverbrauch

  • Falls Warmwasser getrennt erzeugt wird: Verbrauchswerte der Warmwasseranlage

Je genauer die Angaben, desto präziser der Energieausweis.


Sie haben keinen Energieausweis? Kein Problem!

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beschaffung und Erstellung Ihres Energieausweises.
So stellen Sie sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind
und vermeiden Abmahnungen oder Bußgelder.

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