Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie ist es gesetzlich vorgeschrieben,
einen Energieausweis vorzulegen. Dieser informiert über den energetischen Zustand
des Gebäudes und enthält wichtige Details zur Isolierung, Heizsystem und Gebäudeart.
Nicht in jedem Fall ist ein Energieausweis notwendig. Ausnahmen bestehen für:
Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche
Gelegentlich genutzte Gebäude (z. B. Ferienhäuser ohne regelmäßige Heizung oder Kühlung)
Spezialgebäude (z. B. Werkhallen, Stallungen, landwirtschaftliche Gebäude)
Baudenkmäler (abhängig von den regionalen Vorschriften)
Es existieren zwei Arten von Energieausweisen:
Bedarfsausweis → basiert auf technischen Berechnungen
Verbrauchsausweis → basiert auf realen Verbrauchsdaten
Beide Dokumente enthalten auch Angaben zum CO₂-Ausstoß
sowie Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Der Bedarfsausweis erfordert eine detaillierte Untersuchung
durch einen zertifizierten Energieberater. Dabei werden folgende Aspekte berücksichtigt:
Bauweise und Dämmung
Heiz- und Warmwassersysteme
Energetischer Zustand der Gebäudehülle
Da dieser Ausweis auf objektiven Berechnungen basiert, ist er nicht abhängig
vom individuellen Verbrauchsverhalten der Bewohner.
Ein Bedarfsausweis ist zwingend erforderlich, wenn:
das Gebäude vor 1977 gebaut wurde und weniger als fünf Wohneinheiten hat
es nicht modernisiert wurde (entspricht nicht der Wärmeschutzverordnung von 1977)
keine Verbrauchsdaten für die letzten drei Jahre vorhanden sind
Die Kosten für einen Bedarfsausweis liegen in der Regel zwischen 250 und 500 Euro.
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem durchschnittlichen Energieverbrauch
der letzten drei Jahre. Dieser kann von Energieversorgern oder Online-Diensten erstellt werden.
Ein Verbrauchsausweis ist zulässig, wenn:
das Gebäude nach 1977 errichtet oder energetisch modernisiert wurde
es mindestens fünf Wohneinheiten hat
zuverlässige Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen
Da der Verbrauchsausweis vom individuellen Heizverhalten abhängt,
ist er weniger objektiv als der Bedarfsausweis.
Die Kosten für einen Verbrauchsausweis betragen meist zwischen 50 und 150 Euro.
Nur zertifizierte Energieberater dürfen einen Energieausweis ausstellen.
Bedarfsausweis → erfordert eine Vor-Ort-Inspektion
Verbrauchsausweis → der Eigentümer kann die Verbrauchsdaten selbst liefern
Falsche oder fehlerhafte Angaben können Bußgelder nach sich ziehen.
Ein Energieausweis ist verpflichtend bei:
Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie
Größeren Sanierungen, die den Energieverbrauch beeinflussen
(z. B. neue Heizung, Fassadendämmung, Fenstertausch)
Neubauten, bei denen der Bauherr den Ausweis nach Fertigstellung vorlegen muss
Spätestens zur Besichtigung muss der Energieausweis Interessenten zur Verfügung stehen.
Falls Interessenten ihn früher anfordern, ist er auf Anfrage bereitzustellen.
Spätestens bei Vertragsabschluss muss eine Kopie übergeben werden.
In Immobilienanzeigen müssen folgende Werte aus dem Energieausweis angegeben sein:
Art des Ausweises (Bedarf oder Verbrauch)
Hauptenergieträger der Heizung (z. B. Öl, Gas, Fernwärme)
Baujahr des Gebäudes
Endenergieverbrauch oder -bedarf (kWh/m²)
Energieeffizienzklasse (A+ bis H, falls nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt)
Falsche oder fehlende Angaben können Bußgelder bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen.
Falls der Energieausweis noch nicht vorliegt, muss die Anzeige darauf hinweisen,
dass er spätestens zur Besichtigung bereitgestellt wird.
Allgemeine Gebäudedaten:
Baujahr
Heizungsart & alternative Energiequellen (z. B. Solarthermie)
Lüftungsmethode (Fensterlüftung, zentrale Lüftung)
Technische Details:
Heiztechnik (Brennwertkessel, Wärmepumpe)
Fensterbeschaffenheit (Einfachverglasung, Isolierglas)
Dämmstatus (Fassade, Dach, Kellerdecke)
Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre:
Heizöl-, Gas- oder Stromverbrauch
Falls Warmwasser getrennt erzeugt wird: Verbrauchswerte der Warmwasseranlage
Je genauer die Angaben, desto präziser der Energieausweis.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Beschaffung und Erstellung Ihres Energieausweises.
So stellen Sie sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind
und vermeiden Abmahnungen oder Bußgelder.
Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!