Wenn eine Ehe jedoch in die Brüche geht, verliert dieses Symbol seine Bedeutung und die Frage der Immobiliennutzung muss neu überdacht werden. Dies bringt sowohl finanzielle als auch persönliche Herausforderungen mit sich. Dabei müssen die finanziellen Möglichkeiten beider Partner, die Besitzverhältnisse des Hauses und die Bedürfnisse eventueller Kinder berücksichtigt werden. Vor einer endgültigen Trennung steht oft eine Phase des Überlegens und Abwägens. Die rechtliche Trennung beginnt, sobald ein Partner dem anderen klar macht, dass er die gemeinsame Lebensgemeinschaft beenden möchte. Dies führt häufig dazu, dass einer der Partner das gemeinsame Zuhause verlässt. Nach einem Trennungsjahr kann dann die formelle Ehescheidung eingeleitet werden.
Eine Trennung oder Scheidung hat keinen Einfluss auf bestehende Kreditvereinbarungen. Für den Hypothekenkredit haftet in erster Linie die Person, die den Vertrag mit der Bank abgeschlossen hat. Dabei spielt es für die Bank keine Rolle, ob die Partner noch verheiratet sind, sich getrennt haben oder ob der Kreditnehmer noch in der Immobilie wohnt.
Wenn nur ein Partner den Kreditvertrag unterzeichnet hat, bleibt auch nur dieser gegenüber der Bank haftbar. Bei gemeinsamem Eigentum sind jedoch oft beide Partner Kreditnehmer, da die Bank sicherstellen möchte, dass die Schuld optimal abgesichert ist. In solchen Fällen haften beide Partner gegenüber der Bank als Gesamtschuldner. Das bedeutet, wenn beide den Kreditvertrag unterzeichnet haben, sind beide haftbar. Selbst nach einer Scheidung kann die Bank von beiden Parteien die vollständige Ratenzahlung verlangen oder, falls der Kredit nicht mehr bedient wird, eine Zwangsversteigerung der Immobilie veranlassen.
Nach einer Trennung können Sie jedoch versuchen, mit der Bank über neue Konditionen zu verhandeln, die besser zu Ihrer geänderten Lebenssituation passen. Das Gleiche gilt für den Eintrag im Grundbuch: Eine Scheidung ändert nicht automatisch die Eigentumsverhältnisse oder den Grundbucheintrag.
Nach dem Verkauf der Immobilie wird der erzielte Gewinn zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Bevor die Aufteilung erfolgt, werden bestehende Immobilienkredite und mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen abgezogen. Anschließend wird der verbleibende Betrag entsprechend dem jeweiligen Eigentumsanteil der Ehepartner verteilt. Dabei wird nicht berücksichtigt, welche Investitionen die Partner während der Ehe in die Immobilie getätigt haben.
Je nachdem, welche Entscheidung Sie bezüglich der Immobilie im Zuge einer Scheidung treffen, gibt es optimale Zeitpunkte für die Umsetzung.
Wenn Sie planen, die Immobilie an einen der Ehepartner oder an die Kinder zu übertragen, kann es aus steuerlichen Gründen ratsam sein, dies noch während des Trennungsjahres zu tun, um die Grunderwerbsteuer zu minimieren. Bei einem geplanten Verkauf des gemeinsamen Hauses müssen Sie nicht zwingend bis zum Abschluss der Scheidung warten. Wenn klar ist, dass die Ehe nicht fortgesetzt wird, können Sie den Verkaufsprozess bereits im Trennungsjahr starten. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten kann ein Verkauf in dieser Phase sogar vorteilhaft sein, um laufende Kosten zu reduzieren oder den Verkaufserlös für den Vermögensausgleich zu nutzen.
Rechtlich gesehen sind Sie auf der sicheren Seite, sobald die Scheidung gemäß § 1564 BGB rechtskräftig ist und keine Einsprüche gegen den Scheidungsbeschluss vorliegen. Nach diesem Zeitpunkt hat jeder Partner das Recht, den Verkauf der Immobilie zu fordern und bei Bedarf gerichtlich durchzusetzen.
Experten-Tipp: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Starten Sie den Verkaufsprozess, wenn beide Parteien dazu bereit sind und es für Sie am sinnvollsten erscheint. Vermeiden Sie es, die Immobilie unter finanziellem Druck zu verkaufen. Ein Verkauf in einer solchen Situation kann oft zu einem niedrigeren Preis führen, insbesondere wenn potenzielle Käufer die Scheidungssituation ausnutzen möchten.
Wir zeigen Ihnen verschiedene Ansätze, wie Sie im Falle einer Scheidung mit der gemeinsamen Immobilie verfahren können. Ziel ist es, Ihnen zu helfen, für Ihr ehemaliges gemeinsames Zuhause eine neue Bestimmung zu finden.